1. ANWENDBARKEIT
a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dr.-Angebote. Smart Shop, im Folgenden Verkäufer genannt, sowie alle zwischen dem Verkäufer und seinem Vertragspartner, im Folgenden Käufer genannt, abgeschlossenen Kauf- und Verkaufsverträge.
b) Abweichungen von diesen Bedingungen gelten nur, wenn dies zwischen Verkäufer und Käufer ausdrücklich vereinbart wurde und diese Abweichungen auch vom Verkäufer gegenüber dem Käufer schriftlich bestätigt wurden. c) Allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers werden von diesen Bedingungen ausgeschlossen, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
2. ANGEBOTE
a) Alle Angebote des Verkäufers, einschließlich der vom Verkäufer bereitgestellten Preislisten, sind freibleibend, sofern sie keine Annahmefrist enthalten.
b) Den Angeboten liegen die mit der Anmeldung gemachten Angaben sowie die zum Angebotsdatum gültigen Preise und Löhne zugrunde. Die in einem Angebot genannten Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.
c) Nimmt der Käufer ein freibleibendes Angebot des Verkäufers an, ist der Verkäufer berechtigt, das Angebot innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang der Annahme zu widerrufen.
d) Bei einem zusammengesetzten Angebot besteht keine Verpflichtung, einen Teil zu einem entsprechenden Teil des für das Ganze angegebenen Preises zu liefern.
3. LIEFERUNG
a) Der vom Verkäufer angegebene oder vereinbarte Liefertermin ist informativ, annähernd und kann daher niemals als Frist angesehen werden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Überschreitung des angegebenen Liefertermins muss der Verkäufer per Einschreiben in Verzug gesetzt werden, bevor er gegenüber dem Käufer in Verzug gerät.
b) Solange sich der Verkäufer gegenüber dem Käufer nicht in Verzug befindet, ist er nicht verpflichtet, dem Kunden etwaige Schäden zu ersetzen, die ihm aus der Überschreitung des angegebenen Liefertermins entstehen können.
c) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager des Verkäufers.
d) Der Käufer ist verpflichtet, die zu liefernde Ware in dem Zeitpunkt abzunehmen, in dem sie ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wird oder in dem Zeitpunkt, in dem sie ihm übergeben wird. Wenn die Gegenpartei die Annahme der Lieferung verweigert oder die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen nicht bereitstellt, lagert die Ware auf Gefahr des Käufers. In diesem Fall schuldet der Käufer alle zusätzlichen Kosten, einschließlich der Lagerkosten.
e) Dem Verkäufer ist die Lieferung der zu liefernden Ware in Teilen gestattet. Dies gilt nicht, wenn eine Teillieferung keinen eigenständigen Wert hat. Wird die Ware in Teilen geliefert, ist der Verkäufer berechtigt, jeden Teil gesondert in Rechnung zu stellen.
f) Erfolgt die Lieferung in Leihverpackung, ist der Käufer verpflichtet, diese Leihverpackung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt auf eigene Kosten leer und in unbeschädigtem Zustand an den Verkäufer zurückzusenden.
g) Anzuchtprodukte werden vom Verkäufer ausschließlich für den Anbau von Pflanzen angeboten, deren Besitz gesetzlich erlaubt ist. Der Käufer verpflichtet sich, diese Produkte nicht für illegale oder kommerzielle Anbauaktivitäten zu verwenden. Wenn der Verkäufer den Verdacht hat, dass eine Absicht illegalen Anbaus besteht, behält er sich das Recht vor, den Kauf des Käufers abzulehnen.
4. PREIS (ÄNDERUNGEN)
a) Die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise basieren auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannten Informationen und verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.
b) Treten nach Abschluss des Vertrages zwischen Verkäufer und Käufer Umstände hinsichtlich der Selbstkostenfaktoren ein, die eine Änderung des vereinbarten Preises rechtfertigen, ist der Verkäufer berechtigt, den Preis entsprechend zu ändern. Sofern die Preisänderung nicht einer Erhöhung von mehr als 10 % gleichkommt, hat der Käufer kein Recht, den Vertrag zu kündigen, wenn der Verkäufer den Preis ändert.
c) Zu den Selbstkostenpreisfaktoren zählen in jedem Fall die Preise für Materialien, Rohstoffe, Verpackungen, Zukaufgegenstände von Dritten, Steuern, Abgaben, Frachtpreise, Währungsänderungen, Versicherungsprämien, darüber hinaus aber auch, wenn staatliche Maßnahmen angekündigt werden, Werden diese Ergebnisse nicht als normale Handelsrisiken angesehen, ist der Verkäufer berechtigt, entsprechende Preisaufschläge zu berechnen.
5. MUSTER, MODELLE UND BEISPIELE
a) Wenn vom Verkäufer ein Modell, eine Probe oder ein Beispiel gezeigt oder zur Verfügung gestellt wurde, wird davon ausgegangen, dass dies nur als Hinweis dient: Die Eigenschaften der zu liefernden Waren können von der Probe, dem Modell oder dem Beispiel abweichen , sofern nicht ausdrücklich angegeben, dass die Lieferung gemäß dem gezeigten oder bereitgestellten Muster, Modell oder Beispiel erfolgen würde.
6. GARANTIE UND ANFORDERUNGEN
a) Der Verkäufer übernimmt keine Garantie für die gelieferten Waren und übernimmt keine Haftung hinsichtlich der Verwendung der gelieferten Waren, auch wenn diese auf Empfehlungen, Ratschlägen oder Informationen des Verkäufers oder Dritter beruhen.
b) Alle Anforderungen, die der Käufer an die zu liefernde Ware stellen möchte und die von den üblichen Anforderungen abweichen, muss der Käufer dem Verkäufer bei Abschluss des Kaufvertrages ausdrücklich mitteilen.
c) Die gelieferten Waren sind und sind keine Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelversorgungsgesetzes oder anderer Gesetze und Vorschriften.
7. ÄNDERUNGEN DER LIEFERBAREN WAREN
a) Der Verkäufer ist berechtigt, Waren zu liefern, die von den im Kaufvertrag beschriebenen Waren abweichen, ohne dass dem Käufer ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zusteht, wenn es sich um Änderungen an den zu liefernden Waren, der Verpackung oder den dazugehörigen erforderlichen Unterlagen handelt zur Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften oder wenn es sich um geringfügige Änderungen an der Sache handelt, die eine Verbesserung darstellen.
8. MAJEURE FORCE
a) Im Falle höherer Gewalt ist der Verkäufer berechtigt, die Ausführung des Vertrags auszusetzen, bis der Umstand, der die höhere Gewalt verursacht, nicht mehr eintritt.
b) Unter höherer Gewalt sind alle äußeren Umstände und Umstände zu verstehen, die vernünftigerweise nicht zu Lasten des Verkäufers gehen sollten. Verzögerungen oder Nichterfüllung durch Lieferanten, allgemeiner Mangel an benötigten Rohstoffen und anderen für die Lieferung erforderlichen Gegenständen, Transportschwierigkeiten, Stagnation beim Import der zu liefernden Waren, Betriebsstörungen, übermäßige Abwesenheit aufgrund von Krankheit, Streiks sowie staatliche Maßnahmen und Eingriffe gelten ausdrücklich als höhere Gewalt.
c) Wenn die Dauer der höheren Gewalt länger als 3 Monate andauert und feststeht, dass die höhere Gewalt dauerhafter Natur ist, können Verkäufer und Käufer eine Vereinbarung über die Beendigung des Vertrages und die damit verbundenen Folgen treffen.
d) Wenn der Verkäufer seine Verpflichtungen zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt hat oder in der Lage ist, seine Verpflichtungen teilweise zu erfüllen, ist er berechtigt, den bereits gelieferten Teil oder den lieferbaren Teil gesondert in Rechnung zu stellen, und der Käufer ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen wenn es eine gesonderte Vereinbarung wäre. Dies gilt jedoch nicht, wenn der bereits gelieferte oder lieferbare Teil keinen eigenständigen Wert hat.
e) Der Verkäufer behält sich das Recht vor, sich auf höhere Gewalt zu berufen, auch wenn der auslösende Umstand eintritt, nachdem die Vertragserfüllung durch den Verkäufer (teilweise) hätte abgeschlossen werden müssen.
9. ÜBERWACHUNG UND WERBUNG
a) Der Käufer ist verpflichtet, die gekaufte Ware bei der Lieferung, in jedem Fall jedoch innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt, zu untersuchen und zu prüfen, ob die gelieferte Ware der Vereinbarung entspricht.
b) Ungenauigkeiten, Unvollständigkeiten und/oder Mängel an der gelieferten Ware, die der Käufer nach Erhalt feststellt, sind dem Verkäufer unverzüglich per Einschreiben oder E-Mail mitzuteilen.
c) Der Käufer muss dem Verkäufer auch unsichtbare Mängel innerhalb von 8 Werktagen nach Entdeckung, spätestens jedoch 30 Tage nach Lieferung schriftlich, per unterschriebenem Brief oder per E-Mail melden.
d) Reklamationen, die mehr als 30 Tage nach Erhalt der gelieferten Ware beim Käufer beim Verkäufer eingehen, werden vom Verkäufer nicht mehr bearbeitet und führen zum Verlust sämtlicher Ansprüche des Käufers.
e) Eine rechtzeitige Untersuchung und Beanstandung setzt die Verpflichtung des Käufers zum Kauf und zur Bezahlung der zu liefernden und/oder gelieferten Waren nicht aus. Eine Rückgabe der gelieferten Ware ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers möglich.
10. RESERVIERUNG DES EIGENTUMS
a) Die vom Verkäufer gelieferten Waren bleiben Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer alle seine Verpflichtungen aus allen mit dem Verkäufer abgeschlossenen Kaufverträgen erfüllt hat, soweit diese Verpflichtungen eine Gegenleistung(en) in Bezug auf die gelieferte oder zu liefernde Ware betreffen . selbst und/oder etwaige Ansprüche aufgrund der Nichteinhaltung des Kaufvertrags/der Kaufverträge durch den Käufer.
b) Vom Verkäufer gelieferte Waren, die gemäß dem vorstehenden Absatz dem Eigentumsvorbehalt unterliegen, dürfen nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiterveräußert werden. Der Käufer ist nicht berechtigt, die gelieferte Ware zu verpfänden oder ein anderes Recht daran zu begründen.
c) Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nach oder besteht begründete Befürchtung, dass er dieser Verpflichtung nicht nachkommen wird, ist der Verkäufer berechtigt, die gelieferte Ware, an der der Eigentumsvorbehalt beim Käufer oder bei Dritten verbleibt, zu entfernen oder zu verwerten Ware für den Käufer bekommen. Der Käufer ist in dieser Hinsicht zur uneingeschränkten Mitwirkung verpflichtet, vorbehaltlich einer Strafe in Höhe von 10 % des von ihm geschuldeten Betrags pro Tag.
d) Sollten Dritte an der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ein Recht begründen oder geltend machen wollen, ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer so schnell wie möglich zu benachrichtigen.
e) Der Käufer verpflichtet sich auf erstes Verlangen des Verkäufers:
- die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zu versichern und gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl versichert zu halten und dem Verkäufer die Police dieser Versicherung zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen;
- alle Ansprüche des Käufers gegenüber Versicherern in Bezug auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren an den Verkäufer in der in Artikel 3:239 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs vorgeschriebenen Weise zu verpfänden;
- die Forderungen, die der Käufer gegen seine Kunden erwirbt, wenn er vom Verkäufer unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren weiterverkauft, an den Verkäufer in der in Artikel 3:239 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs vorgeschriebenen Weise zu verpfänden;
die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware als Eigentum des Verkäufers zu kennzeichnen;
auf andere Weise bei allen angemessenen Maßnahmen mitzuwirken, die der Verkäufer zum Schutz seines Eigentumsrechts an den gelieferten Waren ergreifen möchte und die den Käufer nicht unzumutbar in der normalen Geschäftstätigkeit behindern.
11. WARNPFLICHT
a) Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich und umfassend zu informieren, sobald er vermutet oder erkennt, dass ihm und/oder Dritten ein Schaden und/oder ein Nachteil entsteht oder dass ein (weiterer) Schaden und/oder ein Nachteil entsteht durch die gelieferte Ware verursacht wird.
b) Der Käufer ist neben seiner eigenen Sorgfaltspflicht zur Schadensabwehr bzw. Schadensbegrenzung verpflichtet, dem Käufer in vollem Umfang die Möglichkeit zu geben, drohende Schäden und/oder Nachteile abzuwenden bzw. den Schaden und/oder Nachteile zu begrenzen.
c) Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer von Ansprüchen Dritter wegen Schäden, die durch die gelieferte Ware verursacht wurden, freizustellen.
12. HAFTUNG
a) Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer nicht für Schäden (direkt oder indirekt) und/oder Nachteile, die sich aus den vom Verkäufer gelieferten Waren ergeben, es sei denn, dieser Schaden ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Käufers zurückzuführen Verkäufer.
b) In keinem Fall haftet der Verkäufer jedoch für Schäden in Form von Umsatzeinbußen, Betriebsschäden und/oder sonstigen Folgeschäden.
c) Wenn sich unter Berücksichtigung der vorstehenden Absätze dieses Artikels herausstellt, dass der Schaden und/oder ein etwaiger Nachteil vom Verkäufer getragen werden muss, ist die Gesamthaftung des Verkäufers auf diesen Betrag begrenzt, wenn nach den Maßstäben der Angemessenheit und Billigkeit in einem angemessenen Verhältnis zu dem für die gelieferte Ware vereinbarten Preis stehen und in keinem Fall höher als der vereinbarte Preis sein werden.
d) Sollte der Verkäufer von einem Dritten für Schäden und/oder Nachteile haftbar gemacht werden, für die er gemäß der Vereinbarung mit dem Käufer und/oder diesen Bedingungen nicht haftet, stellt der Käufer den Verkäufer in dieser Hinsicht und den Verkäufer vollständig schadlos alles zurückerstatten, was es an diesen Dritten zahlen muss.
e) Die Beweislast für eine etwaige angebliche Haftung des Verkäufers liegt beim Käufer, was dieser akzeptiert.
13. ZAHLUNG
a) Der Käufer verpflichtet sich, alle vom Verkäufer erhaltenen Rechnungen innerhalb von 7 Tagen bzw. der vereinbarten Zahlungsfrist zu bezahlen, ohne Abzug und ohne Aussetzung wegen angeblicher Nichterfüllung, sofern nichts anderes vereinbart ist.
b) Bei Zahlungsverzug, Liquidation, Konkurs oder Zahlungseinstellung des Käufers werden seine (Zahlungs-)Verpflichtungen sofort fällig. Die (Zahlungs-)Verpflichtungen des Kunden werden auch dann sofort fällig, wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die Anlass zu der Befürchtung geben, dass der Kunde seinen (Zahlungs-)Verpflichtungen nicht nachkommen kann.
c) Die Zahlung muss in niederländischer Währung per Giro- oder Banküberweisung auf ein vom Verkäufer angegebenes Bankkonto erfolgen. Bei Barzahlung muss der Käufer dafür sorgen, dass vom Verkäufer eine Quittung ausgestellt wird.
d Bei Überschreitung der angegebenen Zahlungsfrist von 7 Tagen schuldet der Käufer dem Verkäufer Zinsen auf den fälligen Betrag, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf, vom Fälligkeitsdatum bis zum Tag der Zahlung, mindestens jedoch 1 % pro Monat. wobei die Zinsen für einen Teil des Monats als ganzer Monat berechnet werden.
e) Der Käufer schuldet außerdem ab Fälligkeit die außergerichtlichen Kosten, die 15 % der Hauptsumme betragen. Wenn der Verkäufer jedoch nachweist, dass ihm höhere Kosten, einschließlich Rechtsverfolgungskosten, entstanden sind, die vernünftigerweise erforderlich waren, sind auch diese Kosten vom Käufer zu erstatten.
f) Der Käufer schuldet dem Verkäufer in jedem Fall die ihm entstehenden Prozesskosten, sofern diese nicht unangemessen hoch sind, wenn der Verkäufer und der Käufer ein Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit einem Vertrag, auf den diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden, und einer gerichtlichen Entscheidung führen rechtskräftig wird und der Käufer sich ganz oder überwiegend im Unrecht befindet.
g) Zahlungen des Käufers dienen stets zunächst zur Begleichung aller fälligen Zinsen und Kosten und anschließend zur Begleichung der am längsten offenen Rechnungen, auch wenn der Käufer angibt, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht.
14. SICHERHEITSBESTIMMUNGEN
a) Der Verkäufer ist berechtigt, bei oder nach Vertragsschluss vor der (weiteren) Erfüllung vom Käufer die Gewissheit zu verlangen, dass er seinen (gegenwärtigen und künftigen) Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer innerhalb einer angemessenen Frist nachkommen wird.
b Der Käufer ist stets verpflichtet, Sicherheit zu leisten, wenn es zu Konkurs, Zahlungseinstellung, Schließung oder Liquidation des Unternehmens kommt oder wenn der Käufer aufgrund einer Pfändung oder aus anderen Gründen die Verfügungsmacht über sein gesamtes oder einen Teil seines Vermögens verliert.
15. RECHT AUF AUSSETZUNG
a) Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht nach, ist dieser berechtigt, ohne Inverzugsetzung die Vertragserfüllung seinerseits auszusetzen, bis der Käufer die Verpflichtungen erfüllt hat.
b) Der Verkäufer hat außerdem das Recht, die Ausführung des Vertrags auszusetzen, wenn ihm Umstände bekannt werden, die Anlass zu der Annahme geben, dass der Käufer seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht nachkommen wird.
16. KÜNDIGUNG DES VERTRAGES
a Kommt der Käufer dem Vertrag nicht nach, hat der Verkäufer das Recht, den Vertrag durch eine entsprechende schriftliche Erklärung oder durch eine gerichtliche Entscheidung ganz oder teilweise zu kündigen.
b) Wird der Vertrag ganz oder teilweise aufgelöst, ist der Käufer zum Ersatz des positiven Vertragsinteresses des Verkäufers verpflichtet.
c) Der Verkäufer ist in keinem Fall verpflichtet, dem Käufer den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen und von seinem Recht Gebrauch zu machen, den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen.
d) Wenn im Hinblick auf die zu liefernden Waren oder die Personen und/oder Materialien, die der Verkäufer bei der Ausführung des Vertrags einsetzt oder einzusetzen beabsichtigt, Umstände eintreten, die derart sind, dass die Ausführung des Vertrags unmöglich wird oder derart belastend und/oder unverhältnismäßig teuer, dass die Einhaltung des Vertrags nicht mehr vernünftigerweise verlangt werden kann, ist der Verkäufer berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
17. VERTRAULICHKEIT
a) Dem Käufer ist es vorbehaltlich der ihm gesetzlich obliegenden Pflichten nicht gestattet, vertrauliche Informationen über den Verkäufer und die Geschäftsbeziehung zwischen Käufer und Verkäufer an Dritte weiterzugeben.
18. KOMMERZIELL
a) Dem Käufer ist es nicht gestattet, die gelieferte Ware in einer Weise zu bewerben, die nicht im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften, der Art der gelieferten Ware oder der Art und Weise steht, in der der Verkäufer dies üblicherweise tut.
b Der Käufer ist auch nicht berechtigt, gegenüber Dritten eine Garantie hinsichtlich der Gebrauchstauglichkeit der gelieferten Ware zu übernehmen, auch wenn diese auf Empfehlungen, Ratschlägen oder Auskünften des Verkäufers oder Dritter beruht.
c) Beim Verkauf und bei der Bewerbung der gelieferten Waren ist es dem Käufer gestattet, die vom Verkäufer bereitgestellten Verkaufsmaterialien zu verwenden. Das zur Verfügung gestellte Verkaufsmaterial bleibt jedoch jederzeit Eigentum des Verkäufers.
d) Der Verkäufer behält sich das Urheberrecht an dem bereitgestellten Verkaufsmaterial ausdrücklich vor. Dem Käufer ist es nicht gestattet, Änderungen am oder am Verkaufsmaterial vorzunehmen.
e) Möchte der Käufer die gelieferte Ware durch von ihm selbst oder in seinem Namen erstelltes Verkaufsmaterial bewerben, ist der Käufer dazu nur nach schriftlicher Zustimmung des Verkäufers berechtigt.
19. Streitbeilegung
a) Ungeachtet der gesetzlichen Regelungen zur Zuständigkeit des Zivilgerichts werden alle Streitigkeiten zwischen dem Käufer und dem Verkäufer, sofern das Gericht zuständig ist, vom Gericht in Rotterdam entschieden. Der Verkäufer bleibt jedoch berechtigt, den Käufer vor dem zuständigen Gericht gemäß dem Gesetz oder dem anwendbaren internationalen Vertrag zu verklagen.
20. ANWENDBARES RECHT
a) Für alle Verträge zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt niederländisches Recht.
21. ÄNDERUNG DER BEDINGUNGEN
a) Der Verkäufer ist berechtigt, Änderungen dieser Bedingungen vorzunehmen. Diese Änderungen treten zum angekündigten Zeitpunkt ihres Inkrafttretens in Kraft. Der Verkäufer wird dem Käufer die geänderten Bedingungen rechtzeitig übersenden. Sofern kein Zeitpunkt des Inkrafttretens mitgeteilt wurde, werden Änderungen gegenüber dem Käufer wirksam, sobald sie ihm mitgeteilt wurden.